Wir über uns

Wir beraten und unterstützen die angeschlossenen Römisch-katholischen Kirchengemeinden und deren Einrichtungen sowie weitere kirchliche Institutionen und erbringen eine Vielzahl von Dienstleistungen im Verwaltungs- und Finanzbereich.
Die Verrechnungsstelle Hechingen ist nach einer Gebietsteilung im Jahre 1994 aus der Verrechnungsstelle Sigmaringen hervorgegangen. Sie ist vom heutigen Leiter aufgebaut und zu einem modernen Dienstleistungszentrum weiterentwickelt worden.
Die Verrechnungsstellen der Erzdiözese Freiburg haben unter anderem die Aufgaben der örtlichen Kirchengemeinderechner übernommen. Die Komplexität vor allem im Personal-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht erforderte eine Bündelung der Aufgabenwahrnehmung und eine Spezialisierung.Die Verrechnungsstellen werden durch einen vom Erzbischöflichen Ordinariat bestellten Leiter geleitet. Der Leiter der Verrechnungsstelle ist ermächtigt, im Rahmen der Besorgung der laufenden Geschäfte Rechtsgeschäfte abzuschließen.
- die Rechnungsführung einschließlich der Rechnungslegung sowie der Verwaltung der Haushaltsmittel,
- die Aufstellung der Haushaltspläne sowie die Beratung der zuständigen Gremien bei der Verabschiedung der Haushaltspläne,
- die Beratung in Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten,
- Beratung und Vollzug von Verwaltungsgeschäften im Bereich des Personalwesens,
- der Kindergartengeschäftsführung.
Die Verrechnungsstellen handeln bei der Wahrnehmung der Aufgaben im Auftrag der jeweiligen Römisch-katholischen Kirchengemeinde oder angeschlossenen Einrichtung auf der Grundlage der bestehenden kirchlichen und staatlichen Rechtsvorschriften. Durch den Anschluss einer Kirchengemeinde an die Verrechnungsstelle bleiben die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Pfarrvorstandes und des Stiftungsrates als Verwalter des örtlichen Kirchenvermögens unberührt.
Seit 2009 besteht für die an eine Verrechnungsstelle angeschlossenen Römisch-katholischen Kirchengemeinden die Möglichkeit der Übertragung der Kindergartengeschäftsführung auf die Verrechnungsstelle. Die formale Grundlage für die Kindergartengeschäftsführung ist die Aufgabenbeschreibung und der Geschäftsbesorgungsvertrag. Die Übertragung der Kindergartengeschäftsführung ist eine Alternative neben der Wahrnehmung der Trägeraufgaben durch den Stiftungsrat bzw. einen Kindergartenbeauftragten. Mit der Übernahme der Kindergartengeschäftsführung übernimmt die Verrechnungsstelle eine neue Rolle; vom Berater des „Kindergartenträgers Kirchengemeinden“ zum Entscheider für den „Kindergartenträger Kirchengemeinden“. Die Kernbereiche der Verantwortung verbleiben bei der Kirchengemeinde als Kindergartenträger und die konkrete pädagogische Arbeit liegt selbstverständlich nach wie vor bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kindergarten mit der Verantwortung bei der Kindergartenleitung.
2011 wurde im Erzbistum das Pilotprojekt Verwaltungsbeauftragter gestartet und bereits 2012 flächendeckend eingeführt, so dass bereits seit 2013 die ersten Verwaltungsbeauftragten in den Kirchengemeinden tätig sind. Die Verwaltungsbeauftragten sind in den Verrechnungsstellen angesiedelt, unterliegen aber ausschließlich der Fachaufsicht des Vorsitzenden des Stiftungsrates. Die Verantwortung für den Bereich der Verwaltung ist und bleibt in den Kirchengemeinden und damit beim Stiftungsrat bzw. dessen Vorsitzenden verortet. Verwaltungsbeauftragte handeln stets im Auftrag der Kirchengemeinde. Verwaltungsbeauftragte entlasten insbesondere die Stiftsratsvorsitzenden und die Stiftungsräte von Verwaltungsaufgaben. Die Beauftragung der Verrechnungsstelle erfolgt und wird im Einzelnen geregelt durch den Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages und eine detaillierte Aufgabenbeschreibung.
Aktuell neu in 2016 ist die Schaffung von Stellen für Gebäudefachleute. Die dabei zugrundeliegende Idee ist zum einen die, dass Gebäudefachleute für kleinere Bauprojekte die Verantwortung übertragen bekommen können, in der Abgrenzung zu größeren Baumaßnahmen, die der Verantwortung durch einen Architekten oder eines Erzbischöflichen Bauamtes bedürfen. Ein anderer Schwerpunkt liegt im Bereich der Datenpflege und im Tagesgeschäft. Die Verantwortung der Stiftungsräte für die Gebäude und das Baugeschehen in ihrer Kirchengemeinde wird durch die Schaffung der Stellen für Gebäudefachleute nicht aufgehoben. Die neue Stelle bedeutet, dass es zur Wahrnehmung dieser Verantwortung eine weitere Funktion gibt, zur Unterstützung für ehrenamtliche Baubeauftragte und Stiftungsräte. Die konkrete Tätigkeit innerhalb der Aufgabenbeschreibung muss zwischen Stiftungsrat und Verrechnungsstelle abgesprochen sein.





